Lebensgefährliche Schleusungen: 25-Jähriger vor Gericht schuldig gesprochen | Weiden24

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vor 6 Stunden
Am Weidener Landgericht wurde ein 25-Jähriger schuldig gesprochen, der eine zentrale Rolle innerhalb einer Schleuserorganisation spielte.  (Symbolbild: Felix Kästle/dpa)
Am Weidener Landgericht wurde ein 25-Jähriger schuldig gesprochen, der eine zentrale Rolle innerhalb einer Schleuserorganisation spielte. (Symbolbild: Felix Kästle/dpa)
Am Weidener Landgericht wurde ein 25-Jähriger schuldig gesprochen, der eine zentrale Rolle innerhalb einer Schleuserorganisation spielte. (Symbolbild: Felix Kästle/dpa)
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Am Weidener Landgericht wurde ein 25-Jähriger schuldig gesprochen, der eine zentrale Rolle innerhalb einer Schleuserorganisation spielte. (Symbolbild: Felix Kästle/dpa)

Lebensgefährliche Schleusungen:
25-Jähriger vor Gericht schuldig gesprochen

Vor dem Landgericht Weiden musste sich ein 25-Jähriger wegen lebensgefährlichen Schleusungen verantworten. Bereits am ersten Verhandlungstag räumte er die Tatvorwürfe ein. Nun steht auch seine Strafe fest.

Vergangene Woche musste sich ein 25-Jähriger vor dem Landgericht Weiden wegen gewerbs- und bandenmäßigen, lebensgefährdenden Einschleusens von Ausländern in vier Fällen verantworten (Oberpfalz-Medien berichtete). In zwei Fällen warf ihm die Staatsanwaltschaft zusätzlich unmenschliches und erniedrigendes Einschleusen vor. Er soll innerhalb der Schleuserorganisation eine zentrale Rolle gespielt haben. Seit November 2025 saß der Mann, der aus Aleppo in Syrien stammt und zuletzt in Berlin lebte, in Untersuchungshaft. Am Ende des ersten Verhandlungstags räumte der 25-Jährige die Tatvorwürfe der Anklage ein.

Am Mittwoch wurde die Verhandlung nun fortgesetzt. Wie Florian Bauer, Richter und Pressesprecher am Landgericht, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien mitteilte, sprach die Strafkammer den Angeklagten des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen „jeweils in Tateinheit mit lebensgefährdendem Einschleusen von Ausländern“ schuldig. Er muss nun eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten absitzen.

 
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