Trotz der Cannabis-Legalisierung in Deutschland bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis den Angehörigen der US-Armee in Deutschland weiterhin verboten. Bei Verstößen droht sogar der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung.
Soldaten und Angestellte der US-Armee in Deutschland sowie ihre Familienmitglieder bleiben von der Cannabis-Legalisierung ausgeschlossen. Das teilt die US-Armee in Europa in einem Statement mit. Strenge Regeln verbieten den Angehörigen der Armee weiterhin das Nutzen, Kaufen, Verkaufen, Besitzen, Bringen, Bewerben, Verwahren, Herstellen, Lagern, Verpacken, das Testen – und das Verstecken – von Cannabis.
Auch im „Military Housing”, zum Beispiel in Grafenwöhr, und in privaten Wohnungen außerhalb der Truppenübungsplätze bleibt Cannabis verboten. Wie die US-Armee-Zeitung „Stars and Stripes” berichtet, sei zwar aktuell unklar, wie das Verbot von Besitz oder Konsum von Cannabis außerhalb der Truppenübungsplätze durchgesetzt werden soll, jedoch drohen möglicherweise schwerwiegende Konsequenzen bei einem Verstoß, zum Beispiel der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung – selbst für Familienmitglieder. In den Vereinigten Staaten ist der Gebrauch, Besitz und Verkauf von Cannabis verboten – durch Bundesrecht. Trotzdem haben bislang 24 (der 50) amerikanischen Bundesstaaten sowie Washington Cannabis für über 21-Jährige legalisiert. In sieben Staaten wurde der Besitz kleinerer Mengen Cannabis entkriminalisiert.
Auch in Kasernen der deutschen Bundeswehr darf Cannabis trotz Legalisierung weder angebaut noch besessen werden. Im Gesetzestext dazu heißt es, der „Umgang mit Cannabis in militärischen Bereichen” bleibt verboten – vor allem wegen der beruflichen Tätigkeiten „im Zusammenhang mit Munition, Kriegswaffen, Gefechtsfahrzeugen und gefährlichen Maschinen”.