Jugendliche streunen durch verlassene Firma in Weiden: Polizei ermittelt | Weiden24

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vor 5 Stunden
Unbekannte, vermutlich Jugendliche, waren in Weiden auf einem verlassenen Firmengelände unterwegs: Die Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruch. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
Unbekannte, vermutlich Jugendliche, waren in Weiden auf einem verlassenen Firmengelände unterwegs: Die Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruch. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)
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Unbekannte, vermutlich Jugendliche, waren in Weiden auf einem verlassenen Firmengelände unterwegs: Die Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruch. (Symbolbild: Soeren Stache/dpa)

Jugendliche streunen durch verlassene Firma in Weiden: Polizei ermittelt

In Weiden haben sich wohl Jugendliche unerlaubt Zutritt zu einem verlassenen Firmengelände verschafft. Gut möglich, dass sie nur abenteuerlustig waren. Doch lustig ist das nicht: Die Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruch.

Zeugen fiel Taschenlampenlicht auf, sie verständigten die Polizei: Am Freitagabend trieben sich Unbekannte auf dem Gelände einer verlassenen Firma an der Keplerstraße in Weiden herum. Wie die Polizei mitteilt, hatten sich gegen 19.20 Uhr „offenbar mehrere Personen unerlaubt Zutritt auf das Gelände” verschafft. Das stellten mehrere Streifen der Weidener Polizeiinspektion fest, die nach dem Zeugen-Hinweis ausrückten.

Die Beamten „konnten jedoch bei der Anfahrt nur noch vier Personen flüchten sehen”, heißt es weiter im Bericht: „Dem Anschein nach handelte es sich um Jugendliche.” Die Fahndung im Umkreis des Firmengeländes blieb allerdings ergebnislos.

Bislang wurden laut Polizei keine Beschädigungen festgestellt, auch gestohlen wurde nach bisherigen Erkenntnissen nichts. Das Fazit der Polizei: „Aufgrund der Umstände ist davon auszugehen, dass die Jugendlichen wohl aus Abenteuerlust oder Neugierde auf das Gelände eingedrungen waren.” Das ändere aber nichts „an der Tatsache, dass die Aktion einen Hausfriedensbruch darstellt, welcher strafrechtlich verfolgt werden muss. Die Ermittlungen laufen bislang gegen Unbekannt”.

 
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