Hohe Geldstrafen für Wildpinkler | Weiden24

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Der Gemeinde Fiss in Tirol reicht es mit und Aprés-Ski-Partybesuchern, die sich nicht benehmen können oder wollen. (Symbolbild: Barbara Gindl)
Der Gemeinde Fiss in Tirol reicht es mit und Aprés-Ski-Partybesuchern, die sich nicht benehmen können oder wollen. (Symbolbild: Barbara Gindl)
Der Gemeinde Fiss in Tirol reicht es mit und Aprés-Ski-Partybesuchern, die sich nicht benehmen können oder wollen. (Symbolbild: Barbara Gindl)
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Der Gemeinde Fiss in Tirol reicht es mit und Aprés-Ski-Partybesuchern, die sich nicht benehmen können oder wollen. (Symbolbild: Barbara Gindl)

Hohe Geldstrafen für Wildpinkler

Weil sich die Skitouristen nicht benehmen und öffentliche Plätze verunreinigen oder Unfug anstellen, hat die Gemeinde Fiss in Tirol eine Verordnung gegen die „Verletzung des öffentlichen Anstands” erlassen. Hohe Geldstrafen drohen.

Der Gemeinde Fiss in Tirol reicht es mit Aprés-Ski-Partybesuchern, die sich nicht benehmen können oder wollen und hat ein Alkohol-Verbot sowie eine Verordnung gegen Verletzung des öffentlichen Anstands erlassen. Anwohner hatten sich immer wieder über betrunkene Touristen beschwert. Die Regeln gelten für die Skisaison bis Ostern.

Verboten ist:

  • in ungebührlicher Weise störenden Lärm hervorzurufen
  • das öffentliche Urinieren und Defäkieren
  • das öffentliche Erbrechen/Übergeben
  • das willkürliche Abstellen, Verschieben oder Verstellen von Gegenständen wie Skiständern, Schildern, Schneestangen, sowie vergleichbare Objekte und Sachen
  • das Öffnen von Kanaldeckeln

Für Verstöße gegen die Regeln ist eine Geldstrafe von bis zu 2000 Euro vorgesehen.

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