Grenzpolizei Waidhaus vollstreckt Pfändungen, Haftbefehle und Fahrverbote | Weiden24

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19.08.2024
Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus führten Verkehrskontrollen an der A 6 durch, die bei einigen Fahrern Pfändungen und Anzeigen zur Folge hatten.  (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)
Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus führten Verkehrskontrollen an der A 6 durch, die bei einigen Fahrern Pfändungen und Anzeigen zur Folge hatten. (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)
Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus führten Verkehrskontrollen an der A 6 durch, die bei einigen Fahrern Pfändungen und Anzeigen zur Folge hatten. (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)
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Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus führten Verkehrskontrollen an der A 6 durch, die bei einigen Fahrern Pfändungen und Anzeigen zur Folge hatten. (Symbolbild: Friso Gentsch/dpa)

Grenzpolizei Waidhaus vollstreckt Pfändungen, Haftbefehle und Fahrverbote

Haftbefehl, Steuerhinterziehung und ungesicherte Kinder im Auto – die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus hat am Wochenende mehrere Verstöße festgestellt.

Am Sonntag, 18. August, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus an der Staatsstraße 2154 ein Auto. Laut Angaben der Polizei stellten sie dabei fest, dass gegen den Beifahrer ein Pfändungsauftrag wegen Steuerhinterziehung im fünfstelligen Bereich vorlag. Da der Mann den geforderten Betrag nicht bei sich hatte, vollzogen die Beamten eine Pfändung im dreistelligen Bereich. Danach konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Am selben Tag kontrollierten Schleierfahnder an der Raststätte Ulrichsberg Süd an der A 6 in Fahrtrichtung Tschechien einen Sprinter mit polnischer Zulassung. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den rumänischen Fahrer ein Fahrverbot bestand und das Fahrzeug nicht zugelassen war. Außerdem saßen zwei Kinder völlig ungesichert im Fahrzeug. Die Polizisten unterbanden die Weiterfahrt und kassierten eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich. Den Fahrer erwarten nun Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und Straßenverkehrsordnung.

Zwei Tage vorher, am Freitagmittag, kontrollierten die Fahnder der Grenzpolizei ein Auto an der A 6, Höhe Vohenstrauß-Ost, in Fahrtrichtung Tschechien. Hierbei stellten die Beamten der Grenzpolizei fest, dass gegen den Beifahrer ein Haftbefehl bestand. Der Mann konnte seine Geldstrafe im unteren vierstelligen Bereich nicht bezahlen und wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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