Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz: Die Grenzpolizeiinspektion Waidhaus hatte am Wochenende allerlei zu tun.
Bei der Kontrolle eines Lastkraftwagens am Donnerstagmittag, 15. Februar, stellten die Beamten der Grenzpolizei Waidhaus bei dem Fahrer Alkoholgeruch fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über ein Promille. Nach einer Blutentnahme zogen die Beamten den Führerschein des Lkw-Fahrers ein und unterbanden die Weiterfahrt. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Außerdem stellten die Grenzpolizisten am Samstagabend, 17. Februar, bei der Kontrolle eines Pkws auf der A 6 nahe Pleystein fest, dass dieser keine gültige Haftpflichtversicherung vorweisen konnte. Der 29-jährige Fahrer musste sein Auto stehen lassen und machte sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge strafbar.
Einen Tag später kontrollierten die Schleierfahnder bei Waidhaus einen Mann, gegen den ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestand. Da der 48-Jährige ausreichend Bargeld dabei hatte, konnte er durch Zahlung von etwa 2000 Euro einer Haftstrafe entgehen.
Außerdem zogen die Beamten auf der A 6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß, einen Pkw mit Anhänger aus dem Verkehr. Der Fahrer konnte die erforderliche Fahrerlaubnis für das Führen seines Fahrzeuggespanns nicht vorweisen. Auf ihn wartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.