Grenzkontrollen in Waidhaus: Fünf Personen ohne gültige Dokumente gestoppt | Weiden24

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Grenzkontrollen der Bundespolizei Waidhaus führten zur Zurückweisung von fünf Personen. (Bild: Bundespolizei)
Grenzkontrollen der Bundespolizei Waidhaus führten zur Zurückweisung von fünf Personen. (Bild: Bundespolizei)
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Grenzkontrollen der Bundespolizei Waidhaus führten zur Zurückweisung von fünf Personen. (Bild: Bundespolizei)

Grenzkontrollen in Waidhaus: Fünf Personen ohne gültige Dokumente gestoppt

Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende fünf Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. Sie konnten keine gültigen Reisedokumente vorweisen.

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am Wochenende (13. und 14. Dezember) bei Grenzkontrollen fünf Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Betroffenen konnten die erforderlichen Reisedokumente nicht vorweisen oder verstießen gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Alle Personen seien nach Tschechien zurückgewiesen worden, teilte die Bundespolizei mit.

Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 33-jährigen tschechischen Staatsangehörigen, der angab, keine Reisedokumente mitzuführen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs fanden die Beamten jedoch seinen Geldbeutel samt tschechischer Identitätskarte. Eine Überprüfung ergab ein Fahndungsersuchen des Ausländeramtes Dresden zur Festnahme und Einreiseverweigerung, das im März 2025 ausgestellt worden war. Der Mann wurde nach Tschechien zurückgewiesen.

Ebenfalls am Sonntag wurde ein 30-jähriger, türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der mit einem gültigen türkischen Reisepass und einem französischen Touristenvisum reiste. Er hatte jedoch seinen zulässigen Aufenthaltszeitraum um sechs Tage überschritten. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein und wies ihn nach Tschechien zurück.

Am Samstag überprüften die Beamten einen 25-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der mit seiner Lebensgefährtin und einem Kind unterwegs war. Alle drei führten nur ukrainische Reisepässe mit sich, jedoch keine weiteren Dokumente, die zur Einreise berechtigt hätten. Gegen den 25-Jährigen lag zudem ein Ersuchen zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Göttingen vor. Die Einreise wurde verweigert und die Familie nach Tschechien zurückgewiesen.

 
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