Wer per Haftbefehl gesucht wird, verhält sich unauffällig – sollte man meinen. Für einen 28-Jährigen gilt dies jedoch nicht. Er blockierte am Montag in Weiden ausgerechnet einen Parkplatz der Polizei. Das konnte nicht unbemerkt bleiben.
Beamte der Weidener Bundespolizei entdeckten am Montag vor ihrer Dienststelle einen Falschparker. Er hatte sein Auto auf einem für Einsatzfahrzeuge reservierten und gekennzeichneten Parkplatz abgestellt. Kein Wunder, dass die Beamten ihn daraufhin kontrollierten. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-jährige Deutsche per Haftbefehl gesucht wurde.
Wie die Bundespolizei am Dienstag mitteilte, wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mittels Haftbefehl gesucht. Er war im März vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro verurteilt worden, hatte diese aber nicht bezahlt. Deshalb wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet und der Mann zur Fahndung ausgeschrieben.
Die Freiheitsstrafe muss der 28-Jährige nun aber nicht antreten. Verdanken hat er das einem Bekannten, der die Justizschulden am Dienstag bei der Polizeiinspektion Essen bezahlte. Der Falschparker „wurde aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen und durfte sich einen neuen Parkplatz suchen”, so die Bundespolizei.