Geldstrafen nicht bezahlt: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle | Weiden24

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Die Bundespolizei hat bei Kontrollen an der A 6 Haftbefehle vollstreckt.  (Symbolbild: Sven Hoppe/dpa)
Die Bundespolizei hat bei Kontrollen an der A 6 Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Sven Hoppe/dpa)
Die Bundespolizei hat bei Kontrollen an der A 6 Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Sven Hoppe/dpa)
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Die Bundespolizei hat bei Kontrollen an der A 6 Haftbefehle vollstreckt. (Symbolbild: Sven Hoppe/dpa)

Geldstrafen nicht bezahlt: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Die Bundespolizei Waidhaus vollstreckt vier Haftbefehle an einem Tag bei Grenzkontrollen auf der A6. Die Gesuchten konnten die ausstehenden Geldstrafen bezahlen und so der Haft entgehen.

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erzielten am Donnerstag, 15. Januar, erzielten vier Fahndungstreffer im Rahmen der Grenzkontrollen an der A6. In allen Fällen lagen Haftbefehle zur Strafvollstreckung vor, die die Beamten vollstreckten. Alle Betroffenen konnten durch Zahlung offener Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Bereits am Morgen, gegen 8.30 Uhr, kontrollierten Bundespolizeifahnder am Parkplatz Ulrichsberg Nord einen 28-jährigen Mann, der Insasse in einem Auto war. Die Überprüfung im Fahndungssystem ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Trunkenheit im Verkehr. Gegen den Mann war eine Geldstrafe von 4200 Euro verhängt worden. Da er die fällige Gesamtsumme in Höhe von 4375,37 Euro (inklusive Verfahrenskosten) begleichen konnte, entging er einer Ersatzfreiheitsstrafe. Zusätzlich bestand gegen ihn eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Am Abend, gegen 21 Uhr, geriet ein 33-jähriger Mann bei der Kontrolle eines Linienbusses ins Visier der Beamten. Auch hier schlug das Fahndungssystem an: Die Staatsanwaltschaft Köln suchte den Mann zur Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe zahlte der Mann 900 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten die Weiterreise.

Nur knapp zwei Stunden später kontrollierten Einsatzkräfte erneut am Parkplatz Ulrichsberg Nord einen Insassen in einem Fahrzeug. Der 31-jährige Mann wies sich mit einem gültigen Reisepass sowie einer deutschen Aufenthaltserlaubnis aus. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen vor – ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zur Abwendung einer sieben Tage langen Ersatzfreiheitsstrafe beglich der Mann die geforderte Geldstrafe von 280 Euro und die Verfahrenskosten. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Einen weiteren Treffer landeten die Fahnder mit einem 31-jährigen Mann, der ebenfalls am Kontrollort auf der BAB 6 überprüft wurde. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Urkundenfälschung. Durch Zahlung von 490 Euro konnte der Mann die Inhaftierung abwenden. Nach Ausstellung einer Quittung wurde ihm die Weiterreise gestattet. Laut Polizeibericht vollstreckten die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus in den ersten 15 Tagen des Jahres bereits 18 Haftbefehle.

 
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