Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende fünf Haftbefehle bei Kontrollen auf der A 6 vollstreckt. Drei Personen konnten ihre Geldstrafen nicht zahlen und wurden inhaftiert.
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am vergangenen Wochenende bei Grenzkontrollen auf der Autobahn A 6 insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt. Laut Polizeibericht konnten drei der gesuchten Personen ihre Geldstrafen nicht bezahlen und müssen nun die angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen in der Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Am Freitag kontrollierten Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle Waidhaus einen 39-Jährigen, der als Reisender in einem Bus unterwegs war. Bei einem Datenabgleich stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz nach ihm fahndete. Das Amtsgericht Zittau hatte den Mann im Juni 2026 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 2100 Euro und Verfahrenskosten von 242,83 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlt hatte, lag ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Weil eine Zahlung vor Ort nicht möglich war, brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Am Samstag kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 25-Jährigen, der als Mitfahrer in einem Auto unterwegs war. Laut Polizeibericht ergab die Fahndungsabfrage einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn: Das Amtsgericht Öhringen hatte ihn im Januar 2025 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1200 Euro sowie zu Kosten in Höhe von 128,11 Euro verurteilt. Da der Mann die offene Summe direkt bezahlte, konnte er seine Reise fortsetzen. Ebenfalls am Samstag stellten Beamte der Bundespolizei bei einem 43-Jährigen 13 Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft München I fest. Diese stammten aus verschiedenen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Mann bezahlte 1158 Euro und durfte weiterreisen.
Bei der dritten Festnahme am Samstag nahmen Beamte der Bundespolizei Waidhaus einen 24-Jährigen fest. Die Überprüfung seiner Personalien ergab laut den Polizisten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Memmingen. Das Amtsgericht Memmingen hatte ihn im Juni 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 760 Euro sowie zu Verfahrenskosten in Höhe von 99 Euro verurteilt. Da der Mann nicht zahlen konnte, brachten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Am Sonntag kontrollierten Bundespolizisten einen 41-Jährigen in einem Fernreisebus. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach ihm suchte. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn im Januar 2021 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro sowie zu Verfahrenskosten von 465,05 Euro verurteilt. Da er nicht zahlen konnte, brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden.