Ein geplatzter Deal mit Fentanyl-Pflastern zieht für einen 39-Jährigen in Weiden harte Konsequenzen nach sich. Warum sein Versuch, ins Drogengeschäft einzusteigen, scheiterte – und dennoch eine Haftstrafe brachte.
Ein geplanter Fentanyl-Deal endete für einen 39-jährigen Weidener mit einer Haftstrafe. Sein „Verbalhandel“ führte dennoch zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe, da das Geschäft trotz nicht erfolgter Abwicklung strafbar ist. Die Polizei war dem Mann auf die Spur gekommen, nachdem sie durch ein anderes Verfahren sein Handy überwachte und in seiner Wohnung Fentanyl-Pflaster und verschiedene Drogen fand. Beim Prozess räumte er ein, dass er wegen eines schlechten Freundeskreises in den Drogenhandel verwickelt wurde.
Neben den 800 gefundenen Fentanyl-Pflastern waren auch verschreibungspflichtige Tabletten Teil seiner Geschäfte. Dazu kam der Vorwurf, gefälschte Bescheinigungen für die MPU zur Wiedererlangung des Führerscheins vorgelegt zu haben. Richter Hans-Jürgen Schnappauf hob hervor, dass der Weidener trotz gutem Einkommen und intakten Familienverhältnissen auf diese kriminelle Bahn geriet. Die Staatsanwaltschaft forderte dreieinviertel Jahre Haft, doch am Ende entschied sich das Gericht für eine etwas mildere Strafe. Schnappauf ordnete an, dass der Angeklagte seine laufende Entzugsbehandlung fortsetzen muss und prüfte wohlwollend, dass die Drogen nicht in Umlauf kamen.