Ein 27-Jähriger wollte es an Silvester wohl mächtig krachen lassen und kaufte in Tschechien 34-Kilogramm Pyrotechnik ein – diese ist allerdings in Deutschland verboten, wie die Bundespolizei bei einer Kontrolle in Waldsassen feststellte.
34 Kilogramm verbotene Pyrotechnik stellten die Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Samstag in Waldsassen sicher. Eine Streife beobachtete den Pkw bei der Einreise aus Tschechien und kontrollierte die Insassen im Stadtgebiet Waldsassen, heißt es in einer Mitteilung der Bundespolizeiinspektion. Der Fahrer, ein 27-jähriger Deutscher, gab die Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Tschechien auf Nachfrage der Beamten zu. Diese entdeckten insgesamt 34 Kilogramm erlaubnispflichtige Pyrotechnik im „prall gefüllten Kofferraum”. Die Polizisten stellten die verbotenen Feuerwerkskörper sicher und stellten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der 27-Jährige konnte mit wesentlich mehr Platz im Kofferraum die Weiterfahrt antreten, heißt es in der Mitteilung weiter.
Den Vorfall nimmt die Bundespolizei zum Anlass, um vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien zu warnen. Die Einkaufstour auf grenznahen Märkten ende allzu oft mit einer Strafanzeige. Zwar seien Böller wie „Salute“ und „La Bomba“ günstig zu erwerben, viele der vermeintlichen Schnäppchen seien in Deutschland aber verboten und unterlägen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes, warnen die Beamten.
Allein im vergangenen Jahr stellte die Bundespolizei Waidhaus bei insgesamt 270 Feststellungen 1000 Kilo Böller, Raketen und Tischfeuerwerk sicher. Im Vergleichszeitraum von Januar bis Juli 2023 legte die Einfuhr von verbotener und erlaubnispflichtiger Pyrotechnik um sage und schreibe 45 Prozent zu, wie es heißt. Waren es im Vergleichszeitraum 2022 noch 46 notierte Feststellungen, waren es 2023 bereits 67.
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen wurden. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen, wie zum Beispiel die CE-Kennzeichnung oder die vierstellige Registriernummer sowie Gebrauchshinweise in deutscher Sprache, heißt es in der Mitteilung. Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen könnten mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen.
Unterteilt werden Feuerwerkskörper in Deutschland in vier Kategorien: Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen fallen unter die erlaubnisfreie Kategorie F1. Auch Böller, Raketen und Feuerwerke mit der Kennzeichnung F2 sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei. Die Gruppen F3 und F4 sind in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis zu erwerben, einzuführen und zu benutzen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren zahlreiche pyrotechnische Produkte mit gefälschten F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen. Diese seien oft nur schwer zu erkennen. Stellt die Polizei verbotene Pyrotechnik fest, leitet die Polizei ein Strafverfahren ein. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.