Bei einer Kontrolle auf der A 93 bei Windischeschenbach haben Polizisten ein Kilogramm Kokain bei einem 29-Jährigen im Auto gefunden. Nun sitzt er in Untersuchungshaft.
Die Fahrt auf der Autobahn A 93 Richtung Holledau hat für einen 29-Jährigen am Dienstag, 4. Juni, in einer Justizvollzugsanstalt geendet. Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Waldsassen stellten nach Polizeiangaben bei einer Kontrolle ein Kilogramm Kokain bei ihm sicher. Die Kriminalpolizei Weiden übernahm die weiteren Ermittlungen.
Was genau passiert war, schildert die Polizei so: Ein 29-jähriger Mann war am Dienstagmorgen auf der A93 in Fahrtrichtung Holledau unterwegs, als auf Höhe Windischeschenbach eine Polizeistreife auf ihn aufmerksam wurde. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten nach eigenen Angaben zum einen fest, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Entstempelung ausgeschrieben war. Zum anderen sei der Fahrer erkennbar unter dem Einfluss von Drogen gestanden.
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten nach eigenen Angaben in seiner Hosentasche ein Druckverschlusstütchen mit 8 Gramm Crystal. Daraufhin nahmen die Fahnder auch das Fahrzeug des 29-Jährigen näher unter die Lupe und entdeckten darin ein Versteck, in dem sich ein Kilogramm Kokain befand.
Der 29-Jährige habe versucht, sich einer Festnahme zu entziehen und flüchtete zu Fuß. Nach kurzer Verfolgung nahmen ihn die Fahnder fest, so die Polizei. Doch auch bei der Festnahme habe der Mann Widerstand geleistet, sodass er gefesselt werden musste. Dabei haben ein Beamter und der Tatverdächtige leichte Verletzungen erlitten. Die Beamten beschlagnahmten die Betäubungsmittel und das Auto des Mannes.
Am Tag darauf wurde der 29-Jährige nach Polizeiangaben einem Ermittlungsrichter beim Amtsgerichts Weiden vorgeführt. Dieser habe Haftbefehl gegen den 29-Jährigen erlassen. Nun sitze er in einer Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei in Weiden habe den Fall übernommen. Den Tatverdächtigen erwarte nun ein Ermittlungsverfahren wegen der begangenen Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und verschiedener Verkehrsverstöße.