Bei Wochenendkontrollen an der A6 verhaftet die Bundespolizei Waidhaus drei gesuchte Straftäter. Durch Bezahlung ihrer Justizschulden können sie ihre Deutschlandreise fortsetzen – bis auf einen, dem die Einreise untersagt wird.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus nahmen am Wochenende zwei Männer und eine Frau bei Grenzkontrollen an der A6 fest. Die drei per Haftbefehl gesuchten Straftäter zahlten ihre offenen Justizschulden und konnten deshalb auf freiem Fuß bleiben. Für einen der Gesuchten endete die Reise nach Deutschland schon in Tschechien.
Eine 43-jährige Moldauerin musste ihre Fahrt in einem Fernreisebus nach Belgien an der Kontrollstelle der Bundespolizei an der A6 in Waidhaus unterbrechen und ihren Geldbeutel zücken. Die Polizisten entlarvten sie als gesuchte Straftäterin. Das Amtsgericht Bernau hatte die Osteuropäerin bereits im November 2020 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Da die 43-Jährige ihre Justizschulden bis dato nicht bezahlt hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder einen Haftbefehl gegen sie. Dieser wurde nun durch die Waidhauser Beamten vollstreckt. Die verurteilte Diebin beglich die offene Rechnung mit der Justiz vor Ort und konnte weiter nach Belgien reisen.
Nur wenige Stunden später verzeichneten die Beamten einen weiteren „Erfolg“. Sie stoppten einen Rumänen. Das Amtsgericht Nürtingen hatte den 42-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, weil er ohne Fahrerlaubnis Auto fuhr. Da er diese Strafe nicht zahlte, hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt. Der 42-Jährige konnte seine Schulden bei der Justiz nicht begleichen. Um die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe zu umgehen, bat er einen Freund in Nürnberg um Hilfe. Dieser zahlte den geforderten Geldbetrag bei der Bundespolizei in Nürnberg ein und bewahrte seinen Freund so vor einem Monat Haft.
Die Fahnder stoppten am Samstag einen weiteren Straftäter. Der 27-jährige Kolumbianer reiste mit einem Fernreisebus von Prag nach Nürnberg. An der Grenzkontrollstelle zeigte er den Beamten ein gültiges spanisches Visum. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungsregister stießen die Beamten jedoch auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und ein aktives Einreiseverbot nach Deutschland. Das Amtsgericht Nürnberg hatte ihn im November 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Da er die Strafe nicht beglich, ließ die Staatsanwaltschaft per Haftbefehl nach ihm fahnden. Der 27-Jährige konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen durch Begleichung seiner Gerichtsschulden abwenden und blieb auf freiem Fuß. Allerdings muss er seine Reise verschieben: Die Behörden wiesen ihn aufgrund des gegen ihn bestehenden Einreiseverbots nach Tschechien zurück. Außerdem läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise gegen den Mann.