Dauerparker am Flughafen: rund 200.000 Euro Parkgebühren? | Weiden24

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vor 2 Tagen
In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen.  (Bild: Anja Sokolow)
In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. (Bild: Anja Sokolow)
In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. (Bild: Anja Sokolow)
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In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. (Bild: Anja Sokolow)

Dauerparker am Flughafen: rund 200.000 Euro Parkgebühren?

Wer einen Kurzzeitparkplatz länger als einige Minuten nutzt, für den kann es richtig teuer werden. Auf einer solchen Parkbucht am Flughafen BER soll seit vielen Monaten das gleiche Auto stehen.

In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. Seit über einem Jahr stehe der Wagen auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafen BER, berichtete die „Berliner Zeitung”. Die Gebühr pro Tag: 552 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Bis zu zehn Minuten sind kostenfrei.

Betreiber des Parkplatzes ist die Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart. Ein Unternehmenssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Auto stehe schon länger am Flughafen. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden.

Der Prozess der Ermittlung des Halters sei noch nicht abgeschlossen, hieß es anfangs. Ein Fahrzeug in dieser Situation abzuschleppen, sei rechtlich komplex und nicht kurzfristig umsetzbar. Am 28. Januar kam dann ein Abschlepper und hievte das Fahrzeug auf seine Ladefläche.

Muss die Parkgebühr bezahlt werden?

Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der „Berliner Zeitung” gesagt: „Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt.”

Der dpa teilte der Sprecher mit: Sobald der Halter ermittelt wurde, werde „in Rücksprache mit ihm” geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann.

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