Bushido sagt gegen Abou-Chaker aus: Konto „geplündert“ | Weiden24

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16.12.2024
Bushido sagte vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) aus. (Bild: Soeren Stache/dpa)
Bushido sagte vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) aus. (Bild: Soeren Stache/dpa)
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Bushido sagte vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) aus. (Bild: Soeren Stache/dpa)

Bushido sagt gegen Abou-Chaker aus: Konto „geplündert“

Der Rapper und sein Ex-Manager: Seit Jahren streiten Bushido und Arafat Abou-Chaker vor Gericht. Nun meldet sich Bushido im Prozess als Zeuge zu Wort.

Im Prozess wegen mutmaßlichen Betrugs hat der Rapper Bushido vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) als Zeuge gegen seinen Ex-Manager Arafat Abou-Chaker ausgesagt. Abou-Chaker und dessen Bruder hätten das gemeinsame Konto einer Immobilienunternehmung „geplündert“ und ungefragt 180.000 Euro entnommen, sagte Bushido dem Vorsitzenden Richter. Wofür das Geld verwendet worden sei, wisse er nicht.

Abou-Chaker ist Angeklagter, Bushido Zeuge

Abou-Chaker und einem Mitangeklagten wird Betrug im Rahmen eines Rechtsstreits mit Bushido vorgeworfen. In einem vorangegangenen Zivilprozess hatten sich Abou-Chaker und Bushido um die Aufteilung eines gemeinsamen Immobiliengeschäfts in Brandenburg gestritten. In diesem Prozess soll der Ex-Manager laut Staatsanwaltschaft gefälschte Quittungen eines Bauunternehmers vorgelegt haben, um angebliche Zahlungen nachzuweisen und den Prozess zu seinen Gunsten zu gestalten.

Bushido: Belege sind Scheinrechnungen

Das Gericht zeigte einige der Rechnungen, die etwa den Neubau eines Pools belegen sollen. Er kenne diese Firma nicht, sagte Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt. Er wisse auch nicht, ob diese Firma jemals existiert habe. Diese Rechnungen seien in seinen Augen Scheinrechnungen.

Abou-Chaker hatte nach Angaben des Oberstaatsanwaltes damals 180.000 Euro aus der gemeinsamen Gesellschaft gezogen, ohne dafür einen entsprechenden Grund zu haben. Der 48-Jährige sagte damals, er habe mit dem Geld Rechnungen eines Bauunternehmens beglichen und damit auch im Sinne Bushidos gehandelt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:241216-930-319254/1

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