Bundespolizei Waidhaus findet Schlagring in Unterhose eines Reisenden | Weiden24

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15.07.2024
Bundespolizei Waidhaus: Drei Haftbefehle, verbotene Waffen und ein Schlagring in der Unterhose (Bild: Bundespolizei/exb)
Bundespolizei Waidhaus: Drei Haftbefehle, verbotene Waffen und ein Schlagring in der Unterhose (Bild: Bundespolizei/exb)
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Bundespolizei Waidhaus: Drei Haftbefehle, verbotene Waffen und ein Schlagring in der Unterhose (Bild: Bundespolizei/exb)

Bundespolizei Waidhaus findet Schlagring in Unterhose eines Reisenden

Ein Versteck für einen Schlagring in der Unterhose eines Reisenden blieb vor den Bundespolizisten in Waidhaus nicht verborgen. Bei Kontrollen am Wochenende entdeckten die Beamten weitere verbotene Waffen und vollstreckten Haftbefehle.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus stellten bei Grenzkontrollen am Wochenende mehrere Straftaten fest. Das Versteck eines verbotenen Schlagrings war für die erfahrenen Grenzbeamten keine große Herausforderung. Ein 40-jähriger Belgier hatte sich einen in Tschechien erworbenen Schlagring in seine Unterhose gesteckt und gehofft, dass er diesen unbemerkt nach Deutschland einführen könnte. Fahnder der Bundespolizei entdeckten die verbotene Waffe und stellten sie sicher. Gegen den Belgier wird ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Am Sonntagmorgen landete eine weitere verbotene Waffe in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Beamte erspähten im Rucksack eines 20-jährigen Franzosen einen Waffenkoffer. Darin kam eine Kleinkaliber-Pistole zum Vorschein. Der Mann hatte keinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte. Deshalb stellten die Beamten die Pistole sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Noch ein Schlagring, zwei Teleskopschlagstöcke und ein Springmesser kamen bei weiteren Kontrollen zum Vorschein. Die Besitzer müssen sich in allen Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.

Neben den sichergestellten Waffen gehörten auch drei vollstreckte Haftbefehle zum Arbeitspensum der Bundespolizeiinspektion. Wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Laufen einen 33-jährigen Rumänen im August 2021 zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Diese hatte er bis dato nicht bezahlt und musste nun an der A6 bei Waidhaus seinen Geldbeutel öffnen, um einer Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.

Ein weiterer Verkehrssünder, ein 55-jähriget Bulgare, ignorierte die Zahlungsaufforderung aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Soest von Dezember 2021 und schaffte es dadurch auf die Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Er bezahlte die Justizschulden von 540 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nun in Waidhaus und setzte seine Reise fort.

Die Reise nach Mailand kam für einen 57-jährigen Ukrainer am Sonntag teurer zu stehen als zunächst gedacht. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses geriet er ins Fahndungsnetz der Bundespolizei. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den Mann wegen seiner Justizschulden aus einem Gerichtsverfahren im August 2021. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn wegen eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro. Diese beglich er und entging der Ersatzfreiheitsstrafe. Da seine Wiedereinreisesperre mittlerweile abgelaufen war, stand seiner Einreise in das Bundesgebiet nichts mehr im Wege.

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