Bundespolizei Waidhaus entdeckt Waffenarsenal in Kofferraum | Weiden24

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16.07.2024
Messer, Schlagstock, Elektroschocker: Die Bundespolizei Waidhaus stellt häufig verschiedenste verbotene Waffen sicher.  (Bild: Bundespolizei Waidhaus/exb)
Messer, Schlagstock, Elektroschocker: Die Bundespolizei Waidhaus stellt häufig verschiedenste verbotene Waffen sicher. (Bild: Bundespolizei Waidhaus/exb)
Messer, Schlagstock, Elektroschocker: Die Bundespolizei Waidhaus stellt häufig verschiedenste verbotene Waffen sicher. (Bild: Bundespolizei Waidhaus/exb)
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Messer, Schlagstock, Elektroschocker: Die Bundespolizei Waidhaus stellt häufig verschiedenste verbotene Waffen sicher. (Bild: Bundespolizei Waidhaus/exb)

Bundespolizei Waidhaus entdeckt Waffenarsenal in Kofferraum

Die Bundespolizei Waidhaus hat bei Grenzkontrollen an der A6 verbotene Waffen sichergestellt. Ein 25-Jähriger führte ein ganzes Arsenal im Kofferraum mit. Die Beamten warnen zudem vor Kauf und Einfuhr von Waffen.

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus hatten am Montag, 15. Juli, alle Hände voll zu tun. Bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus und am ehemaligen Grenzübergang Waldsassen stellten sie an einem Tag 15 verbotene Waffen sicher, wie die Bundespolizei selbst mitteilt. Die neun verbotenen Spring-, Butterfly- und Einhandmesser, drei Teleskopschlagstöcke, zwei Schlagringe und ein Elektroimpulsgerät lagern nun in der Asservatenkammer.

Bei den Kontrollen entdeckten die Beamten auch das Waffenarsenal eines 25-Jährigen im Kofferraum seines Wagens. Darin waren sechs verbotene Messer, zwei Teleskopschlagstöcke und ein verbotener Elektroschocker. Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Die Beamten warnen zudem eindringlich vor dem Kauf und der Einfuhr von verbotenen Waffen und Gegenständen nach Deutschland. Insbesondere der Umgang mit solchen Waffen ist strafbar.

Doch welche Waffen sind überhaupt verboten? Hier geben die Beamten in ihrer Mitteilung einen groben Überblick: „Grundsätzlich verboten sind Faustmesser, Butterflymesser, Spring- und Fallmesser und getarnte Hieb- und Stoßwaffen. Alle Messer die seitlich oder nach vorne herausschnappen oder beidseitig geschliffenen Klingen besitzen sind ebenso verboten. Auch Stahlruten, Schlagringe, Wurfsterne und Präzisionsschleudern sind verboten.”

Neben den genannten verbotenen Waffen dürften bestimmte Messer, Schreckschusswaffen oder Teleskopschlagstöcke zwar gekauft und besessen werden, ein Mitführen dieser Gegenstände ist allerdings verboten. Hierunter fallen Einhandmesser, oder Messer mit feststehender Klinge über zwölf Zentimeter, Hieb und Stoßwaffen sowie Teleskopschlagstöcke.

Die Bundespolizisten warnen darüber hinaus auch vor dem Mitführen von vermeintlich ungefährlichen Deko- oder Spielzeugwaffen. Der Kauf dieser Waffen sei zwar erlaubt, ein Mitführen aber oft problematisch. Die Exemplare seien von echten Schusswaffen häufig nicht zu unterscheiden und könnten schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei führen.

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