Weil er während einer Autofahrt durch Weiden ein Cutter-Messer neben sich liegen hat, bekommt ein 24-Jähriger eine Anzeige. Die Messer sind außerhalb der eigenen Wohnung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Bei der Kontrolle eines 24 Jahre alten Autofahrers in Weiden haben Polizisten auf dem Beifahrersitz des Mannes ein Cutter-Messer gefunden. Die Kontrolle fand nach Angaben der Polizei am Samstag gegen 22.10 Uhr in der Dr.-Pfleger-Straße statt. Solche Messer würden rechtlich als Einhandmesser eingestuft, heißt es im Bericht. Ihr Besitz ist zwar frei, wer sie aber außerhalb der eigenen Wohnung mitführt, braucht einen gesonderten Grund. Die Polizei spricht von einem „berechtigten Interesse” oder einem allgemein anerkannten Zweck”. Am Wochenende, spätabends, sah die Polizei einen solchen Zweck nicht gegeben und zeigte den Mann an. Er muss mit einem Bußgeld rechnen.