14-jähriger Rollerfahrer flüchtet in Weiden vor der Polizei und baut Unfall | Weiden24

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vor 7 Stunden
Die Polizei verfolgte am Freitagabend in Weiden einen 14-jährigen Schüler, der mit seinem Roller und später zu Fuß versucht hatte, vor einer Kontrolle zu flüchten. (Archivbild: Petra Hartl)
Die Polizei verfolgte am Freitagabend in Weiden einen 14-jährigen Schüler, der mit seinem Roller und später zu Fuß versucht hatte, vor einer Kontrolle zu flüchten. (Archivbild: Petra Hartl)
Die Polizei verfolgte am Freitagabend in Weiden einen 14-jährigen Schüler, der mit seinem Roller und später zu Fuß versucht hatte, vor einer Kontrolle zu flüchten. (Archivbild: Petra Hartl)
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Die Polizei verfolgte am Freitagabend in Weiden einen 14-jährigen Schüler, der mit seinem Roller und später zu Fuß versucht hatte, vor einer Kontrolle zu flüchten. (Archivbild: Petra Hartl)

14-jähriger Rollerfahrer flüchtet in Weiden vor der Polizei und baut Unfall

Ein 14-jähriger Rollerfahrer ignoriert in Weiden die Anhaltesignale der Polizei und flüchtet. Nach einem Unfall setzt er seine Flucht sogar zu Fuß fort, wird aber schließlich gefasst.

Vor der Polizei geflüchtet ist am Freitagabend ein 14-jähriger Rollerfahrer in Weiden. Eine Streifenbesatzung war in der Bahnhofstraße auf den jungen Fahrer aufmerksam geworden und wollte ihn kontrollieren. Die Anhaltesignale der Polizei missachtete der Fahrer allerdings laut Polizei und flüchtete auf dem Roller. Dabei konnte er die Beamten kurzzeitig abhängen.

Während seiner Flucht verlor der Fahrer in der Maistraße die Kontrolle über seinen Roller und kollidierte mit einem geparkten Auto sowie einer Straßenlaterne, heißt es im Polizeibericht. Davon unbeeindruckt habe er den Roller einfach liegen lassen und seine Flucht zu Fuß fortgesetzt. Die kurz darauf am Unfallort eingetroffenen Beamten nahmen demnach erneut die Verfolgung auf, holten den 14-Jährigen ein und hielten ihn davon ab, weiter zu flüchten.

Der Schüler aus dem westlichen Landkreis Neustadt/WN sei durch den Unfall nicht verletzt worden. Er habe aber weder einen gültigen Führerschein noch einen Versicherungsschutz für den Roller vorweisen können. Der 14-Jährige sei an seine Erziehungsberechtigten übergeben und der Roller sichergestellt worden. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf 1.000 Euro.

Der Jugendliche müsse sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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